Einst hatte ne Frau einen Bon eingelöst,
der - zugegeben - nicht ihr gehörte,
einen Bon über ein Euro ungerade,
was den Arbeitgeber erheblich störte.
Der Frau wurde darum ohn Federlesen
von heut auf morgen fristlos gekündigt,
denn schließlich und endlich hatte sie sich
damit gegen Recht und Gesetze versündigt.
Ein ander Mal, so schreibt die Geschichte,
da hat dann ein Bundespräsident
sein Amt missbraucht und sein Volk getäuscht
und Vorteil genommen ganz vehement.
Dies führte dazu, dass ihn sein Staat
mitnichten am Halse darum ließ hängen.
Oh nein. Vielmehr wurde er belohnt
mit Ehrensold und mit Vierfachklängen.
So schielt nun zurecht nach Artikel 3,
wem Maß und Maß erzeugt Verdacht,
nach Absatz 1 und nach Absatz 2
vom Grundgesetz. - - - Wer hat da gelacht?
© JMB - 06032012